Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Corona-Konjunkturpakets eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020 beschlossen. Der Umsatzsteuerregelsatz soll von 19 Prozent auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2020. Ziel dieser Maßnahme ist, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und dadurch die Wirtschaft zu beleben.
Die vorgesehene Absenkung betrifft alle Handwerksbetriebe. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf Angebote, Verträge, Gutscheine und Anzahlungen.
Wir weisen nach wie vor unsere Mehrwertsteuer separat aus und geben die Senkung 1:1 an unsere Kunden weiter!