Steu­er­bo­nus für Hand­werks­leis­tun­gen erweitert

UPDATE 2009:

Was wird gefördert?
Hand­werk­li­che Tätig­kei­ten für Renovierungs‑, Erhal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs-maß­nah­men in Pri­vat­haus­hal­ten unab­hän­gig davon, ob es sich um regel­mä­ßig vor­zu­neh­men­de Reno­vie­rungs­ar­bei­ten oder klei­ne Aus­bes­se­rungs­ar­bei­ten han­delt. Neben den Auf­wen­dun­gen für Hand­wer­kerleis­tun­gen (Arbeits­kos­ten) kön­nen in Rech­nung gestell­te Maschi­nen- und Fahrt­kos­ten berück­sich­tigt werden.
Was wird nicht gefördert?
Mate­ri­al­kos­ten oder sons­ti­ge in Zusam­men­hang mit den Hand­wer­kerleis­tun­gen gelie­fer­te Waren (z. B. Far­ben, Tape­ten, Tep­pich­bo­den) sowie Arbeits­kos­ten für Anfer­ti­gun­gen in der Werk­statt des Hand­werks­be­trie­bes kön­nen nicht aner­kannt wer­den. Die Auf­wen­dun­gen dür­fen nicht im Rah­men einer Neu­bau­maß­nah­me erfolgen.
Wer wird gefördert?
Eigen­tü­mer, Mie­ter sowie Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen) für ihre selbst­ge­nutz­ten Wohnungen.
Wie viel wird gefördert?
Die Arbeits­kos­ten sowie die dar­auf ent­fal­len­de Mehr­wert­steu­er einer Hand­wer­ker-rech­nung ist bis zu einer Höhe von (erwei­tert ab. 01.01.2009) 6.000 Euro zu 20 % för­der­fä­hig. So kön­nen Sie bis zu 1200,00 Euro von der Steu­er­zah­lung abziehen.
Was ist zu beachten?
  • Der Anteil der Arbeits­kos­ten (Lohn­kos­ten) muss grund­sätz­lich in einer Rech­nung geson­dert aus­ge­wie­sen wer­den. Auch eine pro­zen­tua­le Auf­tei­lung des Rech­nungs­be­tra­ges in Arbeits­kos­ten bzw. Mate­ri­al­kos­ten durch den Rech­nungs­aus­stel­ler ist zuläs­sig. Abschlags­zah­lun­gen kön­nen nur dann berück­sich­tigt wer­den, wenn hier­für eine Rech­nung vor­liegt, wel­che die Vor­aus­set­zun­gen des § 35 a EStG erfüllt, vgl. Rz 30.
  • Die Zah­lung muss nach­ge­wie­sen wer­den durch einen Beleg des Kre­dit­in­sti­tu­tes (z. B. Kon­to­aus­zug). Bar­zah­lun­gen sind nicht begünstigt.
  • Die Rech­nun­gen und Zah­lungs­be­le­ge sind in die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung auf­zu­neh­men. Die Steu­er­schuld redu­ziert sich dann um den Steuerbonus.

 

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